Das Prinzip der Nachhaltigkeit wurde von der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Kommission) 1987 so definiert: „Nachhaltige Entwicklung bedeutet eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der gegenwärtig lebenden Menschen entspricht, ohne die Fä-higkeiten zukünftiger Generationen zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse zu gefährden“
Während der ersten UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro wurde die Agenda 21 beschlossen, ein Aktionsprogramm für eine weltweite nachhaltige Entwicklung. Dadurch wurde das Konzept der Nachhaltigkeit formal zum Leitprinzip der Politik, basierend auf der Erkenntnis, dass globaler Umweltschutz nur möglich ist, wenn die Politik zugleich ökonomische und soziale Aspekte beachtet. Die EU formulierte 1997 mit ihrem Vertrag von Amsterdam explizit drei Säulen der Nachhaltigkeit. Ziel ist es, die Lebensgrundlage der gesamten Menschheit dauerhaft zu erhalten.
Das 3-Säulen-Modell umfasst folgende Dimensionen:
Ökonomische Dimension: Jede Wirtschaftsweise ist so angelegt, dass sie dauerhaft eine tragfähige Grundlage für Erwerb und Wohlstand bietet. Von besonderer Bedeutung ist hier der Schutz wirtschaftlicher Ressourcen vor Ausbeutung.
Ökologische Dimension: Ziele ist es, die Natur- und Umwelt für die nachfolgenden Generationen zu erhalten. Dies umfasst den Erhalt der Artenvielfalt, den Klimaschutz, die Pflege von Kultur- und Landschaftsräumen in ihrer ursprünglichen Gestalt, sowie einen schonenden Umgang mit der natürlichen Umgebung.
Soziale Dimension: soll die Lebensbedingungen, die Lebenschancen und -qualität aller derzeit auf der Erde lebenden Menschen und künftiger Generationen erhalten und verbessern.